GEMEINSAM.SICHER gegen Sachbeschädigung
Bei einer Sachbeschädigung handelt es sich um eine absichtliche, beziehungsweise mutwillige Zerstörung, Beschädigung oder Verunstaltung von fremdem Eigentum. Gängig ist das Zerkratzen des Autolacks oder Aufstechen der Reifen, das Beschmieren von Mauern und Zäunen (Graffiti) oder Beschädigungen aller Art, beispielsweise durch Pyrotechnik.
Tipps Ihrer Polizei:
- Wenn sich Fälle an denselben Stellen wiederholen, sollten Sie über die Anschaffung einer Videoüberwachung und/oder über Beleuchtungsmaßnahmen, eventuell im Zusammenhang mit Bewegungsmeldern, nachdenken.
- Stellen Sie nach Möglichkeit Autos in Garagen und Fahrräder in abgeschlossenen Räumen ab – je weniger Angriffsfläche sichtbar ist, desto besser. Dies gilt besonders vor Großereignissen wie Musikfestivals, Fußballspielen oder zu Silvester.
- Sprechen Sie auch mit Ihren Kindern über die Folgen einer solchen Straftat.
Achtung!
- Sachbeschädigung ist strafbar und kann sich in empfindlichen Strafen und einer Vormerkung im Leumund nachhaltig negativ auswirken.
- Brauchtumspflege ist keine Rechtfertigung für die Beschädigung fremden Eigentums!
- Entsteht ein sehr hoher Sachschaden oder entstehen Schäden an z. B. religiösen, wissenschaftlichen oder kulturellen Einrichtungen oder auch an kritischer Infrastruktur, handelt es sich um „Schwere Sachbeschädigung“.
Maßnahmen im Schadensfall:
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Wenn Täterinnen oder Täter noch anwesend oder gerade geflüchtet sind, verständigen Sie sofort den Notruf unter 133.
- Dokumentieren Sie die Sachbeschädigung, am besten mit Lichtbildern.
Eine sichere Zeit wünscht Ihnen
Ihr GEMEINSAM.SICHER – Team








