Auflage der 22. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
KUNDMACHUNG
Die Gemeinde Forchtenstein hat das Verfahren zur 22. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes eingeleitet. Gemäß § 43 Abs. 4 iVm §§ 42 Abs. 2 und 25 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 49/2019, i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Forchtenstein sowie das Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung für sechs Wochen, das ist in der Zeit
von 05.02.2026 bis 19.03.2026
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt.
Die genaue Lage des Gebietes, auf welches sich die Änderung bezieht, ist aus den im Gemeindeamt aufliegenden Unterlagen ersichtlich.
Gemäß § 42 Abs. 4 Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 49/2019, i.d.g.F., ist jedermann berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Erinnerungen zum Flächenwidmungsplan vorzubringen.
Der Bürgermeister
Dipl.-Ing. Dr. Alexander Rüdiger Knaak








