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Stellenausschreibung

Gemäß § 5 Abs. 1 Bgld. Gemeindebedienstetengesetz 2014 gelangt in der Gemeinde Forchtenstein die Stelle einer Schulwartin/eines Schulwartes in der Volksschule Forchtenstein im Ausmaß von 40 Wochenstunden (Beschäftigungsausmaß 100 %) zum ehestmöglichen Dienstbeginn zur Ausschreibung.

Das Aufgabengebiet umfasst grundsätzlich das Areal der Volksschule Forchtenstein. Die Entlohnung erfolgt nach dem Bgld. Gemeindebedienstetengesetz, Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe bh5 bzw. bh3 (je nach Ausbildung), das Monatsentgelt beträgt mindestens € 3.287,40 brutto (ohne Anrechnung von Vordienstzeiten)

Tätigkeitsprofil:
Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gebäude der Volksschule, Pflege der Grünflächen und des Funcourts beim Volksschulareal sowie alle weiteren anfallenden Arbeiten. Bei Bedarf sind die Tätigkeiten im gesamten Gemeindebereich zu erbringen.

Anstellungserfordernisse:
1. Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen
Arbeitsmarkt
2. Volle Handlungsfähigkeit
3. Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der
vorgesehenen Verwendung verbunden sind, sowie die Erfüllung der in diesem
Gesetz oder in besonderen Vorschriften festgesetzten Bedingungen
4. Abgeschlossene Berufsausbildung
5. Führerschein der Klasse B
6. Berufserfahrung entsprechend dem o.a. Tätigkeitsprofil
7. Bereitschaft zur Weiterbildung in allen relevanten Bereichen
8. Bereitschaft zu Arbeiten auch außerhalb der Dienstzeit (z.B. bei Veranstaltungen
am Wochenende)
9. Abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst bei männlichen Bewerbern

Die Stellenbewerbungen sind wie folgt zu belegen:
Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Jahres- und Abschlussprüfungszeugnis, allenfalls Verwendungszeugnisse, bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein.
Die schriftlichen Bewerbungen sind mit samt allen erforderlichen Unterlagen (Kopien) bis spätestens Freitag, 30.05.2025, 12:00 Uhr, beim Gemeindeamt Forchtenstein, Hauptstraße 54, 7212 Forchtenstein, bzw. post@forchtenstein.bgld.gv.at, einzubringen. Unvollständig bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Der Bürgermeister:
Dipl.-Ing. Dr. Alexander Rüdiger Knaak eh.

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Wir sind eine CITIES-Gemeinde!

Auf unserer offiziellen Gemeinde-Plattform CITIES finden Sie eine Vielzahl der angebotenen Services unserer Gemeinde!

Wir wollen für Sie unseren Bürgerservice so effizient & bequem wie möglich gestalten. Daher nutzen wir als Gemeinde CITIES als zentrale Informationsplattform sowohl für unsere als auch für Ihre Belange.

Das bedeutet für Sie:

Alle Anlaufstellen, Kontakte & Formulare auf CITIES zum Download bereit

Anliegen-Übermittlung schnell & einfach mit nur wenigen Klicks

Digitaler Müllkalender für Ihr Wohngebiet inkl. Erinnerungsfunktion

Top informiert über aktuelle Geschehnisse in Forchtenstein

Alle Events auf einen Blick

So einfach geht’s:

  1. CITIES gratis im App Store downloaden (https://about.citiesapps.com/download/)
  2. Registrieren & Profil erstellen
  3. Mit Forchtenstein verbinden & alle News erhalten

Hier geht’s zum kostenlosen Download:

  • Mit CITIES haben Sie die Möglichkeit, unseren lokalen Betrieben & Vereinen in CITIES zu folgen, da diese hier ebenfalls vertreten sind, um Sie über aktuelle Angebote & Tätigkeiten auf dem Laufenden zu halten.
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Maßnahmen gegen die Verbreitung von MAUL- UND KLAUENSEUCHE

Infoflyer: Maul-und-Klauenseuche

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Die MKS ist eine hochansteckende virale Erkrankung von Paarhufern (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Lamas, Alpakas, Rehe, Hirsche, Wildschweine).

Übertragungswege

Direkt

Verbreitung durch Tierkontakt: Bläscheninhalt, Speichel, Aerosol, Milch, Ausscheidung

Indirekt

durch tierische Erzeugnisse, Gegenstände, Fahrzeuge, Schuhwerk, Kleidung

Was können wir alle tun, um die Ausbreitung möglichst zu verhindern?

  • „Beachten Sie bitte die Transportbeschränkungen!
  • „Bitte halten Sie sich dringend von Klauentieren fern. Füttern und berühren Sie diese keinesfalls (z.B. Weidehaltung, Auslaufbereiche)!
  • „ Vermeiden Sie Besuche auf Bauernhöfen mit jeglicher Tierhaltung und betreten Sie fremde Ställe nicht!
  • „Hunde nicht einfach in der Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben laufen lassen! Der Erreger kann am Fell weitergetragen werden.
  • „Lebensmittel nicht achtlos in der Natur wegwerfen! Wildtiere können so zu Überträgern werden!

Bauern und Bäuerinnen werden laufend von der Landwirtschaftskammer informiert.

Fachinformationen sind auch auf der Website der Landwirtschaftskammer und der Homepage der AGES zu finden: https://bgld.lko.at/tierhaltung-allgemein+2400++2360097 (Link)

Weitere und regelmäßig aktualisierte Informationen zum MKS Ausbruch in den Nachbarländern finden sich auf der KVG-Homepage des Gesundheitsministeriums.

Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Jeder Verdacht ist von Tierhalter:innen – Landwirt:innen und privaten Tierhalter:innen von Paarhufern – bei der zuständigen Behörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) zu melden.

Unsere Bäuerinnen und Bauern tun ihr Bestes um ihre Tiere zu schützen!

Tragen wir gemeinsam dazu bei, unsere Tiere schützen. DANKE!

Für Menschen ist MKS nicht gefährlich!

Download: Info-Flyer

Informationen zu “Maul – und Klauenseuche“

Maul – und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Südslowakei nachgewiesen

Am 6. März 2025 wurde die MKS bereits in einem Betrieb in Ungarn (Region Györ) mit über 1.400 Milchrindern nachgewiesen. Am 25.03.2025 wurde ein weiterer Ausbruch in der Region Hegyeshalom unmittelbar an der österreichischen Grenze bestätigt. Die Überwachungszone umfasst die Gemeinden Nickelsdorf, Mönchhof, Halbturn und Deutsch Jahrndorf.

Am 21.03.2025 wurden drei MKS-Ausbrüche im Süden der Slowakei bestätigt. Bei Rindern in drei Betrieben im Süden des Landes wurden typische Symptome festgestellt. Am 25.03.2025 wurde ein weiterer MKS-Ausbruch in der Südslowakei nachgewiesen.

Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden (wirtschaftlichen) Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Pferde sind für MKS nicht empfänglich; eine Infektion des Menschen (bei beruflich exponierten Personen) kann gelegentlich auftreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.

Die MKS gilt als eine der ansteckendsten Viruserkrankungen (Kategorie A). Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierte, unbelebte Objekte (Schuhe, Kleidung, Transportfahrzeuge etc.). Auch eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich.

Eine Behandlung erkrankter Tiere ist nicht erlaubt. Tiere auf betroffenen Betrieben müssen gekeult werden und umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Symptome

Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 7 Tage. Meist ist die ganze Herde betroffen.

Generelle Symptome bei allen betroffenen Tierarten

  • Aphtenbildung (kleine Geschwüre) am Euter (Zitze, Widerstand gegen Melkgeschirr), an den Klauen (Zwischenklauenspalt, Kronsaum, beim Schwein Aphten bis zum Tarsalgelenk, Bewegungsunlust, trippeln, langsames Aufstehen) und im Maulbereich (Lippeninnenseite, Zunge, Zahnfleisch, Tiere speicheln und zeigen verminderte Fresslust)
  • Fieber (40-42°C)
  • Schmerzen
  • Apathie

Weitere Symptome beim Rind

  • Milchkühe: Rückgang der Milchleistung
  • hohe Sterblichkeitsrate bei Kälbern (bis zu 75 %)

Weitere Symptome beim Schwein

  • Veränderungen im Klauen-/Extremitätenbereich sehr stark: Ausschuhen möglich
  • Todesfälle bei Ferkeln ohne klinische Symptome möglich

Weitere Symptome beim Schaf

  • Symptome sehr unauffällig
  • meistens lahm Gehen einzige klinische Erscheinung

Bekämpfung

Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Die Bekämpfung konzentriert sich auf die Erkennung, Isolierung und Ausmerzung der infizierten MKS-positiven Tiere sowie auf die Kontrolle des Tierverkehrs, um die Erregerverbreitung zu verhindern. Jeder Verdacht ist der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt zu melden.

Download als PDF: Informationen zum Thema “Maul – und Klauenseuche“

Waldbrandverordnung

Erste Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg betreffend Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Mattersburg

V E R O R D N U N G
der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 13.03.2025 mit der für sämtliche im Bezirk Mattersburg gelegene Waldgebiete Waldbrände hintangehalten werden sollen:

Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975 – ForstG, BGBl. Nr. 440/1975, idgF., wird aufgrund der derzeit
bestehenden Waldbrandgefahr für sämtliche im Bezirk Mattersburg gelegenen Waldgebiete
verordnet:

§ 1
In sämtlichen im Bezirk Mattersburg gelegenen Waldgebieten ist verboten:
1. jegliches Feuer zu entzünden
2. das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich
3. ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie z.B. Zündhölzer und
Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich
wegzuwerfen.

§ 2
Wer den Verboten gemäß § 1 dieser Verordnung zuwiderhandelt begeht eine
Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 und ist mit einer Geldstrafe
bis zu Euro 7.270,- oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen

§ 3
Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirkung in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2025 außer Kraft.

Der Bezirkshauptmann:
Mag. Mag. Gerald Kögl

Waldbrandverordnung zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Mattersburg

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