Naturverträglichkeitserklärung für die 21. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
Gemäß § 22e Abs. 1, 3 und 5 in Verbindung mit der Anlage 1 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes – NG 1990, LGBl. Nr. 27/1991, i.d.g.F., erfolgt folgende
KUNDMACHUNG:
Die Gemeinde Forchtenstein hat um Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung für die 21. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes (Umwidmung der Grundstücke Nr. 2662, 2663/1, 2664, 2665/1, KG Forchtenau, in „Deponie – Bodenaushub) angesucht. Die Grundstücke liegen im „Europaschutzgebiet Mattersburger Hügelland“ (gem. FFH- und Vogelschutzrichtlinie).
Die Projektwerberin legte eine Naturverträglichkeitserklärung vor.
Ab 22.06.2026 liegt die Naturverträglichkeitserklärung für zwei Wochen in der Gemeinde Forchtenstein und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 2, HR Landesplanung, Landhaus Neu, Zimmer B109, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Zum Vorhaben kann jedermann innerhalb der Frist von 2 Wochen ab dem 22.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026 eine schriftliche Stellungnahme an die Gemeinde oder das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 2, HR Landesplanung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, senden.
Der Bürgermeister
Dipl.-Ing. Dr. Alexander Rüdiger Knaak








